Funktionen

Zu den zugewiesenen Aufgaben der Kammer gehören die Achtung auf die Wahrung der Würde bei der Berufsausübung, beim sonstigen Verhalten der bei ihr eingetragenen Notare und auf die genaue Einhaltung ihrer Pflichten (Art. 93 der Notariatsordnung).

Diese Überwachung erschöpft sich nicht in einer Verweisbefugnis, sondern sie umfasst auch eine Untersuchungs – und Sanktionsbefugnis.

Die Kammer ist nämlich auch ein Disziplinarorgan: sie kann Disziplinarverfahren eröffnen, dem Notar die Strafen der Ermahnung und der Rüge verhängen und in schwierigen Fällen, die gesamte Angelegenheit der Gerichtsbehörde zuschieben, welche für die Verhängung der schwereren Strafen der Geldbuße, der zeitweiligen und der endgültigen Enthebung vom Amt zuständig ist.

Bei Streitfragen über Honorare und Vergütungen des Notars, obliegt es der Notariatskammer darüber zu urteilen.