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30. November 2013 – Geregelte Partnerschaften – Tag der offenen Tür

Am Samstag, den 30. November, veranstaltet die Nationale Notarkammer einen Tag der offenen Tür zum Thema Geregelte Partnerschaften. Zu diesem Anlass bleibt die Notarskammer Bozen, in Rosministrasse Nr. 4, geöffnet. Notare werden allen Interessierten Informationen zu den Möglichkeiten Partnerschaften vertraglich zu regeln geben.

Vorgesehen sind:
von 09.00 – 10.00 Uhr Informationveranstaltung
von 10.00 – 12.30 Uhr Beratung
von 15.00 – 16.00 Uhr Informationveranstaltung
von 16.00 – 18.00 Uhr Beratung

Der „Tag der offenen Tür – geregelte Partneschaften“ ist aus der Notwendigkeit entstanden, der steigenden Anzahl von Personen, die in eheähnlichen Partnerschaften leben, Möglichkeiten aufzuzeigen, um ihre Rechte vertraglich zu regeln und zu schützen. Dies aus dem Grund, da die italienische Gesetzgebung derzeit für solche Partnerschaften keine Schutzbestimmungen und auch keine sonstige Regelungen vorsieht. Laut letzter Istat – Daten ist die Anzahl der familienählichen Gemeinschaften in Italien von zirka einer halben Million im Jahre 2007 auf 972.000 im Jahre 2010/2011 angestiegen. Einen großen Zuwachs haben diesbezüglich nichteheliche Partnerschaften verzeichnet (578.000 im Jahre 2010/2011).

Dieser Thementag findet gleichzeitig in allen italienischen Notariatskammern statt. Jeweils um 9.00 Uhr und um 15.00 Uhr werden im Rahmen einer Informationsveranstaltung die Möglichkeiten der vertraglichen Regelung nichtehelicher Partnerschaften vorgestellt.

Das italienische Notariat hat entsprechende Vertragsentwürfe erstellt welche es ermöglichen – unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze – die verschiedenen vermögensrechtlichen Aspekte innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu regeln. Dabei geht es vor allem um Regelungen zur Familienwohnung, für Beitrag zum Haushalt, zur Erhaltung des Partners, für den Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung oder bezüglich des Eigentums an den von den Partnern erworbenen Sachen, bis hin zu Regelungen welche der ehelichen Gütergemeinschaft oder Gütertrennung ähneln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Testament Klauseln zu Gunsten des Partners vorzusehen oder Verfügungen bezüglich der gegenseitigen Pflege im Falle von Krankheit oder der Bestellung eines Sachwalters zu treffen. Weiter ist es möglich den finanziell schwächeren Partner zu schützen.

Ab dem 2. Dezember 2013 können diese Verträge in allen Notariatskanzleien Italiens abgeschlossen werden.

Weitere Informationen bei:
Notarkammer, Rosministrasse 4, 39100 Bozen – Tel. 0471 981953
oder unter www.contrattidiconvivenza.it
Bereich: Fälle. Veröffentlicht am 18/11/2013