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Die Kosten eines Notariatsaktes

Die Kosten eines Notariatsaktes setzen sich im Wesentlichen aus vier Posten zusammen:

  • der Steuerbetrag, den der Notar für den Staat eintreibt;
  • die Gebühren, für welche bei der Öffentlichen Verwaltung zwecks Vorbereitung der Urkunde und der nachfolgenden Erledigungen aufzukommen sind;
  • die Vergütungen für die vom Notar erbrachten Dienstleistungen;
  • die MWSt. auf die Vergütung, welche der Notar einkassiert und an den Staat weitergibt.

Die Vergütung des Notars bildet folglich nur eine der vier Ausgabenposten eines Notariatsaktes.
Im Hinblick auf diese Kosten, gewährleistet der Notar die Sicherheit für den Abschluss eines gültigen Vertrages, gemäß dem Willen der Parteien und dem Gesetz, mit der notwendigen Beratung in Sachen Steuerersparnis sowie familiären oder gesellschaftlichen Auflagen. Weiters übernimmt der Notar die Haftung bezüglich der Eintragung in den Öffentlichen Registern und mit den erforderlichen direkten oder elektronischen Kontakten mit sämtlichen Öffentlichen Ämtern.

Der Wirkungsbereich des Notars erschöpft sich nicht nur mit dem Verlesen und der Unterzeichnung der Urkunde, sondern umfasst vorwiegend die Kontrolltätigkeit, die Erfüllung der öffentlichen und steuerrechtlichen Pflichten sowie die Aufgaben und Pflichten, welche vom Notar vor und nach Vertragsabschluss erledigt werden.

Beispiel: Bei einem Immobilienkaufvertrag umfasst die Tätigkeit des Notars und dessen Einrichtung Folgendes:

  • die Gespräche mit den Parteien, um die mit dem Immobilienkauf verbundenen Aspekte zu klären;
  • die Prüfung der persönlichen Fähigkeit und Berechtigung der Parteien sowie die Darlegung von möglichen Lösungen im Hinblick auf den von ihnen geäußerten Zwecken;
  • die Abfassung des Notariatsaktes mit Einfügung sämtlicher Klauseln und Bestimmungen, welche vom Gesetz vorgesehen sind und auf den konkreten Tatbestand anwendbar sind;
  • die Hypothekar- und Katastereinsichtnahmen, welche der Notar durchführen muss, um die Liegenschaft korrekt identifizieren zu können und das Eigentum sowie die Hypothekenfreiheit und andere mögliche nachteilige Belastungen zu prüfen;
  • die Suche in anderen Öffentlichen Registern, falls vorgesehen;
  • die Prüfung der Legitimation der Parteien;
  • die Feststellung der erforderlichen Tätigkeiten, um die Parteien bei Hypotheken oder anderen potentiellen nachteiligen Formalitäten zu schützen;
  • die Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Vertrages und, falls notwendig, die Bestimmung von Lösungen, welche dem Gesetz entsprechen, als Alternative zu jenen von den Parteien selbst vorgebrachten Lösungen;
  • die Feststellung der Steuerfolgen der Urkunde und die Festsetzung der anfallenden Steuern und Abgaben;
  • die Ermittlung der verwendeten Zahlungsmittel;
  • die Informationstätigkeit hinsichtlich der Vermögensregelung der Familie und der bezüglichen Auflagen beim Erwerb;
  • die Erledigung der Registrierung und der Datenmitteilung an die zuständigen Öffentlichen Ämtern;
  • die Ausführung der Eintragungs- oder Grundbuchformalitäten und der Eintragung im Kataster;
  • die Analyse der Profile des internationalen und privaten Rechts, falls eine Partei die ausländische Staatsbürgerschaft besitzt;
  • die Erledigung der Identitätsfeststellungsmodalitäten, der elektronischen Aufbewahrung von Daten und die vom Gesetz auferlegten Mitteilungen in Sachen Geldwäsche;
  • die Ausstellung von Abschriften und die Tätigkeit zur Verwahrnahme eines Dokuments.

Auf Anfrage der Parteien, erstellt der Notar einen Kostenvoranschlag für die Urkunden vorausgesetzt, dass ihm das Mindestmaß an Unterlagen vorgelegt wird, um die Komplexität der Angelegenheit zu verstehen.
Bei Streitfragen kann man sich immer an die Notariatskammer wenden, welche eine Kontrollorgan ist, und dieser unter anderem die Aufgabe zuerkannt ist die Streitigkeiten zwischen Notaren und Dritten bezüglich jeder Angelegenheit betreffend die Ausübung des Notariats zu schlichten.