Die Notariatskammer erteilt keine Kostenvoranschläge, aber jeder hat das Recht vor Vertragsabschluss einen Voranschlag von der beauftragten Notariatskanzlei zu erhalten. Um den Voranschlag abfassen zu können, sind der Notariatskanzlei sämtliche den Vertrag betreffende Informationen und Unterlagen vorzulegen.